STADTSCHREIBERIN DER STADT GRAZ Richtlinien für das Literaturstipendium eines/r
Ausschreibung des/der Stadtschreiberin der Stadt Graz für den Zeitraum vom 1. September des Vergabejahres bis 31. August des folgenden Jahres
Dotation/ Förderungsziel
Die Stadt Graz vergibt jährlich das Literaturstipendium „Grazer StadtschreiberIn“. Mit der Zuerkennung dieses Stipendiums ist die kostenlose Bereitstellung einer Wohnung im Cerrini-Schlössl am Schloßberg, jeweils von 1. September des Vergabejahres bis 31. August des folgenden Jahres, sowie eine monatliche Zuwendung von 1100 Euro verbunden. Im Einvernehmen mit dem Kulturamt übernimmt die Kulturvermittlung Steiermark die Betreuung des/der Autors/in.
Ziel ist die Förderung von LiteratInnen, die in ihren Arbeiten Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, ästhetische und sprachliche Qualität, Authentizität und künstlerische Eigenständigkeit beweisen. Ihre Anwesenheit in Graz soll dem kulturellen Austausch sowie der Interaktion mit der Literaturszene vor Ort dienen. Die StipendiatInnen erklären sich ausdrücklich bereit, während des vereinbarten Jahres mindestens acht Monate in Graz anwesend zu sein.
Von der Bewerbung ausgenommen sind AutorInnen, die bereits einmal die Funktion des/der Grazer StadtschreiberIn innehatten. Auf eine regionale Eingrenzung der Ausschreibung wird bewusst verzichtet, um sowohl für den interkulturellen Diskurs mit europäischen als auch außereuropäischen LiteratInnen offen zu sein. Allerdings ist der interkulturelle Austausch ein unverzichtbarer Ansatz der Stipendienvergabe.
Vergabekriterien
• kulturelle und sprachliche Affinität zu Graz
• Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwünscht
• mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag) oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien oder zwei gesendete oder gedruckte Hörspiele oder ein im Theater aufgeführtes oder gedrucktes Bühnenstück
• Bereitschaft, sich auf einen Dialog zwischen Literatur und urbanem Umfeld einzulassen
• Bereitschaft, über Vermittlung des Kulturamtes und der Kulturvermittlung Steiermark nach Maßgabe der Möglichkeiten durch Lesungen, Schulbesuche, Diskussionen etc. Kontakte zur Grazer Szene und Öffentlichkeit zu knüpfen
• Nennung einer konkreten Projektidee, an deren Realisierung während des Aufenthalts in Graz gearbeitet werden soll
Erforderliche Einreichungsunterlagen (6fach)
• Förderungsantrag (formlos)
• Lebenslauf
• Publikationsverzeichnis
• Publikationen: 2 Beispiele *) bei fremdsprachigen Publikationen zusätzlich Übersetzungsbeispiele
• Typoskripte (Umfang: 5 bis 10 Seiten Prosa- oder Dramentexte, 5 Gedichte in Originalsprache und deutscher Übersetzung)
• Projektskizze (ca. 2 DIN A4 Seiten) **)
*) Umfang: je 5 bis 10 Seiten Textproben – Büchersendungen sind nicht erforderlich
**) Angaben über eine konkrete Projektidee, an der während des Grazaufenthaltes gearbeitet wird.
Vergabemodus
• Ausschreibung
• Bewertung durch den erweiterten Literaturbeirat und das Kulturamt
• Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Graz
Einreichungstermin
31. März (es gilt das Datum des Poststempels)
Die Einreichung ist zu richten an:
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2/II. Stock (Mariahilfer Platz)
8020 Graz
Ausschreibung des/der Stadtschreiberin der Stadt Graz für den Zeitraum vom 1. September des Vergabejahres bis 31. August des folgenden Jahres
Dotation/ Förderungsziel
Die Stadt Graz vergibt jährlich das Literaturstipendium „Grazer StadtschreiberIn“. Mit der Zuerkennung dieses Stipendiums ist die kostenlose Bereitstellung einer Wohnung im Cerrini-Schlössl am Schloßberg, jeweils von 1. September des Vergabejahres bis 31. August des folgenden Jahres, sowie eine monatliche Zuwendung von 1100 Euro verbunden. Im Einvernehmen mit dem Kulturamt übernimmt die Kulturvermittlung Steiermark die Betreuung des/der Autors/in.
Ziel ist die Förderung von LiteratInnen, die in ihren Arbeiten Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, ästhetische und sprachliche Qualität, Authentizität und künstlerische Eigenständigkeit beweisen. Ihre Anwesenheit in Graz soll dem kulturellen Austausch sowie der Interaktion mit der Literaturszene vor Ort dienen. Die StipendiatInnen erklären sich ausdrücklich bereit, während des vereinbarten Jahres mindestens acht Monate in Graz anwesend zu sein.
Von der Bewerbung ausgenommen sind AutorInnen, die bereits einmal die Funktion des/der Grazer StadtschreiberIn innehatten. Auf eine regionale Eingrenzung der Ausschreibung wird bewusst verzichtet, um sowohl für den interkulturellen Diskurs mit europäischen als auch außereuropäischen LiteratInnen offen zu sein. Allerdings ist der interkulturelle Austausch ein unverzichtbarer Ansatz der Stipendienvergabe.
Vergabekriterien
• kulturelle und sprachliche Affinität zu Graz
• Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwünscht
• mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag) oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien oder zwei gesendete oder gedruckte Hörspiele oder ein im Theater aufgeführtes oder gedrucktes Bühnenstück
• Bereitschaft, sich auf einen Dialog zwischen Literatur und urbanem Umfeld einzulassen
• Bereitschaft, über Vermittlung des Kulturamtes und der Kulturvermittlung Steiermark nach Maßgabe der Möglichkeiten durch Lesungen, Schulbesuche, Diskussionen etc. Kontakte zur Grazer Szene und Öffentlichkeit zu knüpfen
• Nennung einer konkreten Projektidee, an deren Realisierung während des Aufenthalts in Graz gearbeitet werden soll
Erforderliche Einreichungsunterlagen (6fach)
• Förderungsantrag (formlos)
• Lebenslauf
• Publikationsverzeichnis
• Publikationen: 2 Beispiele *) bei fremdsprachigen Publikationen zusätzlich Übersetzungsbeispiele
• Typoskripte (Umfang: 5 bis 10 Seiten Prosa- oder Dramentexte, 5 Gedichte in Originalsprache und deutscher Übersetzung)
• Projektskizze (ca. 2 DIN A4 Seiten) **)
*) Umfang: je 5 bis 10 Seiten Textproben – Büchersendungen sind nicht erforderlich
**) Angaben über eine konkrete Projektidee, an der während des Grazaufenthaltes gearbeitet wird.
Vergabemodus
• Ausschreibung
• Bewertung durch den erweiterten Literaturbeirat und das Kulturamt
• Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Graz
Einreichungstermin
31. März (es gilt das Datum des Poststempels)
Die Einreichung ist zu richten an:
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2/II. Stock (Mariahilfer Platz)
8020 Graz